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BVerfG, 23.06.1989 - 1 BvR 147/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 21.12.1988 - 20 U 3686/88
- BVerfG, 23.06.1989 - 1 BvR 147/89
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 23.06.1989 - 1 BvR 147/89
Die Einwände, die der Beschwerdeführer dagegen erhebt, zielen ausschließlich auf die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 >92<). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 23.06.1989 - 1 BvR 147/89
Nach diesem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz müssen vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde zumutbare anderweitige Möglichkeiten wahrgenommen werden, mit denen die Grundrechtsverletzung beseitigt oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 22, 287 >290 f.<; st. Rspr.).
- VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 61/13
Anspruch auf rechtliches Gehör; Begründungserfordernis; Gehörsverletzung; Beruhen …
Diesen Anforderungen haben die Beschwerdeführer nicht entsprochen, indem sie es unterlassen haben, beim Amtsgericht bezüglich dessen Urteil vom 26. Februar 2013 einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO zu stellen (vgl. zur Subsidiarität in den Fällen der §§ 319 ff ZPO: Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 1989 - 1 BvR 147/89 -, zitiert nach juris, und vom 6. Oktober 1991 - 2 BvR 458/89 -, NJW 1992, 495). - LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 20 TaBV 2525/10
Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Eingruppierung eines …
Grundsätzlich kann auch bei einem Übersehen oder einer Entstellung eines Parteivortrages der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sein (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.06.1989 - 1 BvR 147/89). - BFH, 09.12.2002 - VIII B 115/02
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
Abgesehen davon, dass eine Berichtigung des Tatbestands nicht geeignet wäre, die vorgenannten Verfahrensverstöße zu beseitigen (vgl. hierzu auch BVerfG-Entscheidung vom 23. Juni 1989 1 BvR 147/89, juris), kommt im Streitfall hinzu, dass das FG ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (§ 90 Abs. 2 FGO) und der Tatbestand eines solchen Urteils keinen (urkundlichen) Beweis für den schriftsätzlichen Vortrag der Beteiligten erbringt (vgl. § 314 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO).